Beitragsordnung für Mitglieder
Erwachsene
Jahresbeitrag in € | |
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Einzelmitgliedschaft | 240,00 |
Ehepaare | 420,00 |
Passives Mitglied | 60,00 |
Passives Mitglied in der Ausbildung bis zum 30. Lebensjahr | 25,00 |
Jugendliche
Jahresbeitrag in € | |
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bis 18 Jahre: Nur Teilnahme am Jugendtraining/Schnupperkinder | 27,50 |
von 8-9 Jahre als Einzelmitglied | 55,00 |
von 10-17 Jahre als Einzelmitglied | 121,00 |
bis 18 Jahre mit gleichzeitiger Mitgliedschaft eines Elternteils | 55,00 |
soziale Bedürftigkeit mit Bescheinigung der Stadt Norderstedt | 55,00 |
Familienbeitrag
Jahresbeitrag in € | |
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1 Elternteil mit bis zu 3 Kindern bis zum vollendeten 17. Lebensjahr |
300,00 |
2 Elternteile mit bis zu 3 Kindern bis zum vollendeten 17. Lebensjahr |
500,00 |
Sonderbeiträge
Jahresbeitrag in € | |
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Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende mit Bescheinigung | 121,00 |
Beitragsermäßigung für Vorstandsmitglieder
Nachdem mit dem Finanzamt geklärt wurde, dass die Beitragsermäßigung für Vorstandsmitglieder nicht schädich für die Gemeinnützigkeit des TaF ist (siehe Protokoll 01/2011) und die Regelung, nach der Vorstandsmitglieder und ihre jeweils mithelfenden Ehepartner von der jährlichen Beitragszahlung befreit werden, schon am 30.01.1992 mit dem Finanzamt abgestimmt wurde (siehe Aktennotiz vom 30.01.1992 von R. Hinze) wird der Vorstand diese Regelung in die Beitragsordnung aufnehmen.
Arbeitsstunden
Jedes aktive erwachsene Mitglied (18 bis 70 Jahre) verpflichtet sich, jährlich 5 Arbeitsstunden zu leisten bzw. für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15,00 € zu zahlen.
Zahlungsweise
Die Beiträge werden zum 31. März eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfogt durch Bankeinzug. Bei fehlender Zustimmung zum Bankeinzugsverfahren wird ein Bearbeitungsaufschlag von 10,00 € erhoben. Bei Überschreitung des Zahlungstermins um mehr als 4 Wochen wird mit der schriftlichen Mahnung ein Beitragsaufschlag von 10% des fälligen Beitrages erhoben.
Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Hauptversammlung am 11. März 2011 in Kraft